Pflanzenpass – schon mal gehört?

Liebe Sukkulentenfreunde,

am 14.12.2019 ist mit der Umsetzung der EU-Verordnungen 2017/625 (Kontrollverordnung) und 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft getreten. Alle Pflanzen – und damit auch Sukkulenten –, die innerhalb der EU verbracht (also z. B. transportiert werden, um sie zu verkaufen) werden, benötigten einen sogenannten Pflanzenpass. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe an den Endnutzer, der die Pflanzen zum Eigenbedarf erwirbt. Verkäufer/Betriebe müssen sich beim Pflanzenschutzdienst registrieren und zur Ausstellung von Pflanzenpässen ermächtigen lassen. Inhalt und Aussehen des Pflanzenpasses sind genau vorgeschrieben.
Mit dem Pflanzenpass soll sichergestellt werden, dass nur gesunde Pflanzen verbracht werden und kein Risiko einer Verschleppung von gefährlichen Schaderregern entsteht. Außerdem soll eine schnelle und zielgerichtete Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.
Erfolgt der Verkauf per Versand, z. B. über das Internet, ist es egal, ob die Abgabe an einen Endnutzer erfolgt oder nicht, ein Pflanzenpass ist immer notwendig. Auch wenn diese Vorschriften nur einen sehr kleinen Teil unserer Mitglieder überhaupt betreffen, sollte sich jedermann, der Pflanzen verkauft, mit der Thematik auseinandersetzen. Informationen finden Sie im Internet oder bei den zuständigen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die DKG hier nicht beraten kann.

Andreas Hofacker
Präsident

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